Lexikon » Notreparatur
Definition: Notreparatur
Dem Geschädigten obliegt eine Schadenminderungspflicht. Eine Notreparatur minimiert die Dauer der Ausfallzeit. Notreparaturen werden in der Regel durchgeführt, wenn die Beschaffung von Ersatzteilen oder die Wartezeit bis zur Reparatur außergewöhnlich viel Zeit in Anspruch nehmen würde.
Weitere Begriffe aus dem Lexikon: 130-Prozent-Regelung · Anspruchsberechtigter · Haftpflichtschaden · Integritätsinteresse · Kostenvoranschlag · Marktwert · Merkantile Wertminderung · Notreparatur · Reparaturbestätigung · Reparaturdauer · Reparaturkosten · Restwert · Schadengutachten · Schadenminderungspflicht · Wiederbeschaffungswert · Wirtschaftlicher Totalschaden
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