Definition: Haftpflichtschaden

Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn ein anderer Verkehrsteilnehmer den Schaden verursacht hat und dessen Haftpflichtversicherung für die Regulierung zuständig sein kann. Für Geschädigte ist wichtig, dass der Fahrzeugschaden sauber dokumentiert wird, bevor eine Reparatur beginnt oder der Schaden vorschnell als gering eingestuft wird. Bei einem nicht eindeutig geringfügigen Schaden kann ein unabhängiges Gutachten erforderlich sein, um Reparaturkosten, Schadenumfang, Wertminderung, Nutzungsausfall und weitere technische Positionen nachvollziehbar festzuhalten. Die rechtliche Haftungsfrage ist dabei von der technischen Schadenbewertung zu trennen.

Mehr zum Thema: Unfallgutachten

Kfz Gutachter Christian Voye

Weitere Fragen zum Thema Haftpflichtschaden?