Definition: Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, der am Tag des Schadenereignisses aufzuwenden ist, um ein gleichwertiges Fahrzeug zu erwerben. Maßgeblich ist dabei nicht der frühere Kaufpreis des beschädigten Fahrzeugs, sondern der Betrag, der für ein vergleichbares Fahrzeug in Bezug auf Alter, Laufleistung, Ausstattung und Erhaltungszustand tatsächlich aufzubringen ist.

In der Schadenregulierung ist der Wiederbeschaffungswert eine zentrale Berechnungsgröße. Er dient dazu, den Fahrzeugschaden wirtschaftlich einzuordnen und zu prüfen, ob eine Reparatur noch im Verhältnis zum Fahrzeugwert steht oder ob auf Totalschadenbasis abgerechnet werden muss. Für die Ermittlung kommt es auf die Verhältnisse am Schadentag und auf die konkreten wertbildenden Merkmale des Fahrzeugs an.

Für die praktische Bewertung wird der Wiederbeschaffungswert regelmäßig an dem Preis orientiert, den ein Geschädigter bei einem seriösen Gebrauchtwagenhändler für ein vergleichbares Fahrzeug aufwenden müsste. Genau dieser Punkt ist wichtig: Es geht nicht um einen bloßen Schätzwert ins Blaue hinein und auch nicht um irgendeinen besonders günstigen Privatpreis, sondern um eine realistische Wiederbeschaffung zu marktüblichen Bedingungen.

Das wäre aus meiner Sicht die beste ausführliche Fassung für Ihr Lexikon, weil der Händlerbezug jetzt klar enthalten ist, ohne fachlich zu eng zu werden. „Nur bei einem Händler ermittelt“ wäre nämlich zu pauschal. Sauberer ist die Formulierung, dass sich die Bewertung regelmäßig an Händlerpreisen orientiert.

Kfz Gutachter Christian Voye

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