Lexikon » 130 Prozent-Regelung
Die 130 Prozent Regelung kann bei einem Haftpflichtschaden relevant werden, wenn ein beschädigtes Fahrzeug trotz wirtschaftlich hoher Reparaturkosten weiter genutzt und fachgerecht repariert werden soll. Vereinfacht gesagt kann eine Reparatur unter bestimmten Voraussetzungen auch dann noch in Betracht kommen, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, jedoch innerhalb eines bestimmten Rahmens bleiben. Entscheidend sind unter anderem das Integritätsinteresse des Geschädigten, eine fachgerechte Reparatur und die weitere Nutzung des Fahrzeugs. Die konkrete rechtliche Bewertung sollte bei Bedarf durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht erfolgen.
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Gutachter, Christian Voye