Definition: Restwert

Der Restwert ist der Betrag, den das unfallbeschädigte Fahrzeug im unreparierten Zustand noch wert ist. Gemeint ist also der Preis, der für das beschädigte Fahrzeug trotz des eingetretenen Schadens noch erzielt werden kann. In der Unfallschadenregulierung ist der Restwert deshalb eine wichtige Berechnungsgröße, weil er bei einem Totalschaden vom Wiederbeschaffungswert abgezogen wird.

Für die praktische Ermittlung kommt es nicht auf einen beliebigen Fantasiewert an, sondern auf den tatsächlich erzielbaren Marktwert des beschädigten Fahrzeugs. Maßgeblich ist dabei regelmäßig, was ein Händler oder professioneller Aufkäufer für das Fahrzeug in seinem beschädigten Zustand noch zahlen würde. Der Restwert hängt unter anderem vom Fahrzeugtyp, Alter, Laufleistung, Zustand vor dem Unfall und von der Art und dem Umfang der Beschädigungen ab.

Im Haftpflichtschaden ist der Restwert häufig streitentscheidend, weil er die Höhe der Entschädigung unmittelbar beeinflusst. Gerade deshalb ist eine nachvollziehbare und marktorientierte Ermittlung wichtig. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs spielt dabei der allgemeine regionale Markt eine wesentliche Rolle.

Kfz Gutachter Christian Voye

Weitere Fragen zum Thema Restwert?