Definition: Merkantile Wertminderung

Die merkantile Wertminderung beschreibt den verbleibenden Marktwertverlust eines Fahrzeugs nach einem Unfall, obwohl das Fahrzeug fachgerecht repariert wurde und technisch wieder ordnungsgemäß nutzbar ist. Der Minderwert entsteht, weil ein repariertes Unfallfahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt häufig kritischer bewertet wird als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug. Ob und in welcher Höhe eine merkantile Wertminderung anzusetzen ist, hängt unter anderem von Fahrzeugalter, Laufleistung, Wiederbeschaffungswert, Schadenumfang, betroffenen Bauteilen, Reparaturweg und Marktgängigkeit ab. Sie ist nicht mit einem technischen Minderwert zu verwechseln, denn bei der merkantilen Wertminderung steht nicht ein verbleibender technischer Mangel, sondern die geringere Marktakzeptanz im Vordergrund.

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Kfz Gutachter Christian Voye

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