Lexikon » Wirtschaftlicher Totalschaden
Definition: Wirtschaftlicher Totalschaden
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die erforderlichen Reparaturkosten höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. In diesem Fall ist die Instandsetzung aus wirtschaftlicher Sicht grundsätzlich nicht mehr sinnvoll, weil die Reparatur teurer wäre als die Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs.
Für die Schadenregulierung bedeutet das in der Regel, dass nicht mehr die vollen Reparaturkosten ersetzt werden, sondern der Schaden auf Totalschadenbasis abgerechnet wird. Maßgeblich ist dann grundsätzlich der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Der Geschädigte erhält also den Betrag, der erforderlich ist, um sich ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen, wobei der noch vorhandene Wert des beschädigten Fahrzeugs angerechnet wird.
Wichtig ist, dass der wirtschaftliche Totalschaden vom technischen Totalschaden zu unterscheiden ist. Bei einem technischen Totalschaden ist eine Reparatur technisch nicht mehr möglich oder nicht mehr sinnvoll durchführbar. Beim wirtschaftlichen Totalschaden wäre eine Reparatur dagegen grundsätzlich noch möglich, sie steht aber in keinem vernünftigen Verhältnis zum Fahrzeugwert. Im Haftpflichtschaden gibt es hiervon mit der 130-Prozent-Regelung eine bekannte Ausnahme.