Roller Gutachten München
Gutachten für Motorroller, Vespa, Moped und Elektro Roller
- Persönliche Begutachtung
- Unabhängige Schadenbewertung
Kundenstimmen
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Gerd Obermeier23/03/2024
Das Sachverständigenbüro Voye ist absolut und vorbehaltslos zu empfehlen!!! Hr. Voye reagiert sehr schnell auf Anfragen, nimmt sich sehr viel Zeit bei der Schadensanalyse und erklärt dabei auch alle Schritte bei der Schadensermittlung. Auch die Erstellung der Schadensdokumente ist sehr professionell, wie auch die gesamte Abwicklung. In einem neuerlichen Schadensfall würde ich jederzeit wieder auf Hr. Voye zurückgreifen!Gepostet auf Google![]()
Anna Rochan02/11/2023
Vielen lieben Dank an Herr Voye für die superschnelle sowie unkomplizierte Erstellung eines Gutachtens. Ich hatte einen Fahrradunfall und er untersuchte es in windeseile. Dabei war er stets sympathisch, höflich und fachkundig. Ich würde ihn definitiv weiterempfehlen!!!!!Gepostet auf Google![]()
Hermann Lichtenberg03/10/2023
Vielen Dank für die sehr spontane, fachkundig-professionelle und freundliche Kaufbegleitung. Gerne wieder 👍Gepostet auf Google![]()
Doreen Frank02/11/2022
Sehr netter Herr Freundliche Beratung unkomplizierter Ablauf . Erklärt einem alles im Vorfeld damit es keine bösen Überraschungen gibt . Nur weiter so sehr zu empfehlen 👍🏻Gepostet auf Google![]()
Gábor Polz28/07/2021
Nach meinem Motorradunfall habe ich Herrn Voye mit der Erstellung des Gutachtens beauftragt. Herr Voye war stets freundlich und hilfsbereich. Die Abwicklung lief reibungslos und unkompliziert. Das Gutachten wurde von der gegnerischen Versicherung anstandlos akzeptiert. Ich bin mit der Arbeit von Herrn Voye restlos zufrieden, und kann ihn bedenkenlos weiterempfehlen.Gepostet auf Google![]()
LDG Logistik Dienstleistungen Geseke Thomas Griggel09/07/2021
Sehr nett und kompetent.Gepostet auf Google![]()
Verena Reber13/06/2021
Kontaktaufnahme und Auftragsdurchführung unkompliziert, kurzfristig, sehr kompetent und äußerst sympathisch. Absolut empfehlenswert!Gepostet auf Google![]()
Simon Dohnt28/12/2020
Ich kann Hr. Voye bedenkenlos weiterempfehlen! Nach unserem Unfall war er sehr zügig bei uns vor Ort, hat das Gutachten in Windeseile erstellt und war auch sonst mit Rat & Tat jederzeit erreichbar. Ich werde Hr. Voye auf jeden Fall wieder "buchen", wenn ich seine Dienste benötige. Wirklich ein sehr angenehmer Ablauf - von vorne bis hinten! Vielen Dank nochmal! Fam. DohntGepostet auf Google![]()
Hagen Winter06/05/2020
Kann ich nur empfehlen, sehr kompetent und freundlich. Sehr schnelle Abwicklung.
Hier denRollerschadeneinfach online melden
Übermitteln Sie mir die wichtigsten Angaben zum Unfall sowie vorhandene Fotos des Motorrollers. So kann ich mir bereits vor der Besichtigung einen ersten Überblick über das Schadenbild verschaffen.
- Schadenbilder direkt übermitteln
- Unfallhergang kurz beschreiben
- 100% unverbindliche Einschätzung erhalten
- Persönliche Rückmeldung zum weiteren Vorgehen
- Rechtssicher
- Sichere Datenübertragung
Roller Unfallgutachten:
Nach einem Unfall mit einem Motorroller sind Schäden nicht immer auf den ersten Blick vollständig erkennbar. Neben beschädigten Verkleidungsteilen können auch Lenker, Lenkung, Gabel, Räder, Bremsanlage, Fahrwerk oder Rahmen betroffen sein.
Gerade bei einem Zweirad kann bereits ein seitlicher Sturz oder ein Anstoß am Vorder oder Hinterrad Kräfte in sicherheitsrelevante Bauteile einleiten.
Als unabhängiger Kfz Sachverständiger begutachte ich Motorroller, Vespa und vergleichbare Zweiräder nach Unfällen in München und Umgebung. Dabei wird nicht nur der sichtbare Schaden dokumentiert. Unfallhergang, Anstoßrichtung und Schadenbild werden gemeinsam betrachtet, um den technisch erforderlichen Reparaturumfang nachvollziehbar zu bestimmen.
Ablauf,wenn es gekracht hat
1. Zeitnah Kontakt aufnehmen
Schildern Sie mir kurz den Unfallhergang und übermitteln Sie vorhandene Fotos des Motorrollers. So lässt sich vorab einschätzen, wie die weitere Schadenaufnahme sinnvoll durchgeführt werden kann.
2. Begutachtung des Schadens
Der Motorroller wird persönlich besichtigt. Dabei werden die sichtbaren Beschädigungen dokumentiert und mögliche Auswirkungen auf Lenkung, Gabel, Räder, Bremsanlage, Fahrwerk, Rahmen und weitere Bauteile berücksichtigt.
3. Feststellung der Schadenshöhe
Auf Grundlage des festgestellten Schadenbildes wird der technisch erforderliche Reparaturweg bestimmt und eine Reparaturkostenkalkulation erstellt. Falls wirtschaftlich erforderlich, werden zusätzlich Wiederbeschaffungswert und Restwert ermittelt.
4. Grundlage für die Schadenregulierung
Das Gutachten dokumentiert den technischen und wirtschaftlichen Schaden und bildet damit eine nachvollziehbare Grundlage für Reparatur, fiktive Abrechnung oder die Schadenabrechnung bei einem wirtschaftlichen Totalschaden.
Wer zahlt das Unfallgutachten?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall können die erforderlichen Kosten eines unabhängigen Sachverständigengutachtens grundsätzlich Bestandteil des ersatzfähigen Schadens sein.
Bei einem sehr kleinen und eindeutig überschaubaren Bagatellschaden kann dagegen ein Kostenvoranschlag mit entsprechender Dokumentation ausreichend sein.
Gerade bei einem Motorroller lässt sich der tatsächliche Schadenumfang jedoch nicht immer allein anhand der äußerlich sichtbaren Beschädigungen beurteilen. Nach einem Sturz oder einem Anstoß können beispielsweise auch Gabel, Lenkung, Rad oder andere sicherheitsrelevante Bauteile betroffen sein.
Bei einem Kaskoschaden gelten dagegen die Bedingungen des eigenen Versicherungsvertrages.
6 häufigeFehler im Schadensfall
Diese Fehler sollten Sie nach einem Rollerschaden vermeiden
- Den Schaden ausschließlich anhand beschädigter Verkleidungsteile beurteilen, obwohl auch Fahrwerk oder Lenkung betroffen sein können.
- Den Motorroller nach einem stärkeren Sturz ungeprüft weiterfahren, obwohl sicherheitsrelevante Bauteile beschädigt sein könnten.
- Den Unfallhergang und die Position der beteiligten Fahrzeuge nicht ausreichend dokumentieren.
- Bekannte Alt oder Vorschäden bei der Schadenaufnahme nicht angeben. Eine klare Schadenabgrenzung ist für ein nachvollziehbares Gutachten wichtig.
- Mit der Reparatur beginnen, bevor der unfallbedingte Schaden vollständig dokumentiert wurde.
- Bei einem möglicherweise wirtschaftlichen Totalschaden ausschließlich die sichtbaren Reparaturkosten betrachten, ohne Wiederbeschaffungswert und Restwert zu berücksichtigen.
Was ist nach dem Unfall zu tun als ...?
Verursacher
Wenn Sie den Unfall verursacht haben, sollte der Schaden der eigenen Kfz Haftpflichtversicherung zeitnah gemeldet werden.
Schäden am eigenen Motorroller sind nicht über die eigene Haftpflichtversicherung gedeckt. Ob eine Kaskoversicherung eintritt, richtet sich nach dem bestehenden Versicherungsvertrag.
Geschädigter
Wurde Ihr Motorroller durch einen anderen Verkehrsteilnehmer beschädigt, sollte der Schaden zunächst vollständig dokumentiert werden.
Bei einem Schaden oberhalb des Bagatellbereichs oder bei technisch nicht eindeutig einschätzbaren Beschädigungen kann ein unabhängiges Sachverständigengutachten erforderlich sein.
Die Schuldfrage ist unklar?
Dokumentieren Sie Unfallstelle, beteiligte Fahrzeuge, Beschädigungen und vorhandene Spuren möglichst vollständig.
Auch Zeugenaussagen und ein ausgefüllter Unfallbericht können für die spätere Klärung des Unfallhergangs relevant sein.
Bei einer ungeklärten Haftung oder möglichen Mithaftung kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein.
Häufige Fragen
Wann brauche ich ein Roller Gutachten?
Ein Roller Gutachten kann sinnvoll sein, wenn der Schaden nicht sicher eingeschätzt werden kann, mehrere Bauteile betroffen sind oder ein anderer Verkehrsteilnehmer für den Schaden einzustehen hat.
Besonders nach einem Sturz oder einem Anstoß an Rad, Lenker oder Fahrwerk sollte berücksichtigt werden, dass neben sichtbaren Verkleidungsschäden auch sicherheitsrelevante Bauteile betroffen sein können.
Reicht bei einem Roller ein Kostenvoranschlag?
Bei einem sehr kleinen und eindeutig überschaubaren Schaden kann ein Kostenvoranschlag ausreichen.
Bei einem Motorroller ist jedoch zu berücksichtigen, dass bereits ein vermeintlich kleiner Anstoß Auswirkungen auf Lenkung, Gabel, Rad, Bremsanlage oder Befestigungspunkte haben kann.
Ein Kostenvoranschlag ersetzt außerdem nicht in jedem Fall die technische und wirtschaftliche Schadenbewertung eines Gutachtens.
Was wird bei einem Roller Gutachten geprüft?
Je nach Unfallhergang und Schadenbild werden unter anderem Verkleidungsteile, Beinschild, Lenkerbereich, Spiegel, Bremshebel, Beleuchtung, Gabel, Räder, Reifen, Bremsanlage, Rahmenbereiche, Antrieb und Anbauteile berücksichtigt.
Zusätzlich werden vorhandene Alt und Vorschäden dokumentiert und vom aktuellen Schaden abgegrenzt.
Wenn sich aus dem Schadenbild Hinweise auf weitergehende Beschädigungen ergeben, kann eine zusätzliche technische Prüfung oder Vermessung erforderlich sein.
Wer bezahlt das Roller Gutachten?
Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können die erforderlichen Sachverständigenkosten grundsätzlich Bestandteil des ersatzfähigen Schadens sein, sofern kein bloßer Bagatellschaden vorliegt.
Bei einer Mithaftung richtet sich die Erstattung grundsätzlich nach der Haftungsquote.
Bei Kaskoschäden hängt die Kostenübernahme vom jeweiligen Versicherungsvertrag und den Bedingungen des eigenen Versicherers ab.
Kann ein Roller nach einem Sturz noch sicher gefahren werden?
Das lässt sich ohne Untersuchung des konkreten Schadenbildes nicht pauschal beantworten.
Wenn Lenkung, Gabel, Bremse, Räder, Reifen oder Rahmen betroffen sein können, sollte der Motorroller nicht ungeprüft weiter genutzt werden. Schäden in diesen Bereichen können unmittelbar Einfluss auf die Fahrsicherheit haben.
Bei einem Unfall mit Verletzten, einer unklaren Situation, erheblichen Streitigkeiten über den Unfallhergang oder einer Unfallflucht sollte die Polizei verständigt werden.
Maximale Expertise, für maximale Entschädigung























4 kurze Expertentipps
- Fotografieren Sie zunächst den gesamten Motorroller von mehreren Seiten und anschließend die einzelnen Beschädigungen.
- Dokumentieren Sie auch die Unfallstelle und die Position der beteiligten Fahrzeuge, sofern dies gefahrlos möglich ist.
- Fotografieren Sie beschädigte Lenkerenden, Hebel, Räder, Gabel, Auspuff und Verkleidungsteile möglichst aus mehreren Blickwinkeln.
- Verändern oder demontieren Sie beschädigte Bauteile möglichst nicht, bevor der Schaden ausreichend dokumentiert wurde.
Diese Punkte beinhaltet ein Unfallgutachten
- Beweissichernde Fotodokumentation des festgestellten Schadenbildes
- Beschreibung des Fahrzeugzustands und der relevanten Fahrzeugmerkmale
- Dokumentation und Abgrenzung vorhandener Alt und Vorschäden
- Ermittlung des technisch erforderlichen Reparaturweges
- Kalkulation der erforderlichen Ersatzteile und Arbeitszeiten
- Ermittlung der voraussichtlichen Reparaturdauer
- Prüfung einer möglichen Wertminderung, sofern diese im Einzelfall relevant ist
- Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes bei wirtschaftlicher Relevanz
- Ermittlung des Restwertes bei einem wirtschaftlichen Totalschaden
- Hinweise auf gegebenenfalls erforderliche zusätzliche technische Untersuchungen
Zwischenfazit:
Nein. Entscheidend sind Schadenumfang, Unfallhergang und die Frage, ob der Schaden technisch eindeutig eingeschätzt werden kann.
Bei einem kleinen, klar abgrenzbaren Schaden kann ein Kostenvoranschlag ausreichend sein.
Ist der Roller dagegen umgestürzt, wurde ein Rad oder der Lenker angestoßen oder können Gabel, Fahrwerk, Bremsanlage oder Rahmen betroffen sein, sollte der tatsächliche Schadenumfang zunächst sachverständig beurteilt werden.
Dann ist ein Unfallgutachtennichtnotwendig
Bei einem nachweislich geringfügigen und technisch eindeutig abgrenzbaren Schaden kann ein Kostenvoranschlag mit entsprechender Fotodokumentation ausreichend sein.
Eine starre Grenze allein anhand der sichtbaren Beschädigung ist bei einem Motorroller jedoch nicht immer sinnvoll. Entscheidend ist auch, ob durch den Unfall weitere und insbesondere sicherheitsrelevante Bauteile betroffen sein können.
Gut zu wissen: In der rechtlichen Grauzone an der Bagatellgrenze (Haftpflichtfall) kann ein Kurzgutachten eine sinnvolle Alternative sein.
Weitere Leistungen:
Wie lange dauern Gutachten & Regulierung?
Nach der persönlichen Besichtigung und vollständigen Schadenaufnahme wird das Gutachten zeitnah erstellt.
Wie umfangreich die Bearbeitung ist, hängt unter anderem vom Fahrzeug, dem Schadenumfang, der Ersatzteilermittlung und möglicherweise notwendigen zusätzlichen technischen Untersuchungen ab.
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden kann zusätzlich eine Markt und Restwertermittlung erforderlich sein.
Kann ich mir den Unfallschaden auszahlen lassen?
Ja. Bei einem Haftpflichtschaden besteht grundsätzlich die Möglichkeit, einen Reparaturschaden auf Gutachtenbasis abzurechnen, ohne das Fahrzeug tatsächlich reparieren zu lassen. Dies wird als fiktive Abrechnung bezeichnet.
Dabei wird die Mehrwertsteuer grundsätzlich nur ersetzt, soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Ob im konkreten Schadenfall weitere Besonderheiten zu berücksichtigen sind, ist eine rechtliche Frage und gegebenenfalls entsprechend zu prüfen.
Welche Summe bekomme ich (bei Totalschaden)?
Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden erfolgt die Schadenabrechnung grundsätzlich auf Basis des Wiederbeschaffungsaufwandes.
Dieser ergibt sich aus:
Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert = Wiederbeschaffungsaufwand
Der Wiederbeschaffungswert beschreibt den Betrag, der erforderlich ist, um ein vergleichbares Fahrzeug in einem entsprechenden Zustand wiederzubeschaffen.
Der Restwert beschreibt den Wert des beschädigten Motorrollers im unreparierten Zustand.
Prüfung der Schadenabrechnung
Bei der Schadenregulierung können einzelne Positionen eines Gutachtens geprüft oder unterschiedlich bewertet werden.
Dazu können beispielsweise gehören:
• Reparaturkosten
• Ersatzteilpreise
• Arbeitszeiten und Stundenverrechnungssätze
• Reparaturweg
• Wertminderung
• Wiederbeschaffungswert
• Restwert
• erforderliche Nebenarbeiten
Ein technisch nachvollziehbar aufgebautes Gutachten dokumentiert deshalb nicht nur eine Gesamtsumme, sondern auch, wie sich der festgestellte Schaden und die daraus resultierenden Kosten zusammensetzen.
IhrunabhängigerKfz-Sachverständiger in München & Umgebung
Nach einem Unfall kommt es darauf an, den tatsächlichen Schadenumfang nachvollziehbar festzustellen.
Gerade bei einem Motorroller sollte dabei nicht ausschließlich auf beschädigte Verkleidungsteile geachtet werden. Lenkung, Gabel, Räder, Bremsanlage, Fahrwerk und Rahmen können für die technische Beurteilung ebenso relevant sein.
Ich begutachte Motorroller, Vespa und vergleichbare Zweiräder nach Unfallschäden persönlich in München und Umgebung.
Fachliche Einschätzung nach einem Rollerschaden
Ich bin im Großraum München und im Münchner Umland für die Begutachtung von Unfallschäden tätig.
Übermitteln Sie mir kurz den Unfallhergang sowie vorhandene Fotos des Motorrollers. Anschließend kann eingeschätzt werden, welcher weitere Weg für eine fachgerechte Schadenaufnahme sinnvoll ist.
Jetzt direkt anrufen oder Rollerschaden online melden.