Definition: Wirtschaftlicher Totalschaden

Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs in einem wirtschaftlich relevanten Umfang erreichen oder übersteigen. Dabei wird geprüft, ob eine Reparatur im Verhältnis zum Fahrzeugwert noch sinnvoll ist. Für die Bewertung sind insbesondere Wiederbeschaffungswert, Restwert, Reparaturkosten und der konkrete Fahrzeugzustand entscheidend. Ein wirtschaftlicher Totalschaden bedeutet nicht automatisch, dass das Fahrzeug technisch nicht mehr repariert werden kann. Es bedeutet zunächst, dass die Reparatur aus wirtschaftlicher Sicht kritisch oder nicht mehr sinnvoll sein kann.

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Kfz Gutachter Christian Voye

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