Definition: Schadenminderungspflicht

Die Schadenminderungspflicht bedeutet, dass ein Geschädigter nach einem Unfall vermeidbare Mehrkosten und unnötige Verzögerungen vermeiden soll. Der Schaden soll nicht größer werden, als es für eine sachgerechte Regulierung erforderlich ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass Geschädigte auf eine unabhängige Schadenfeststellung verzichten müssen oder automatisch die billigste Lösung wählen müssen. In der Kfz Schadenregulierung spielt die Schadenminderungspflicht unter anderem bei Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Standkosten, Abschleppkosten, Reparaturdauer und Ersatzbeschaffung eine Rolle. Ein Gutachten kann helfen, Schadenumfang, Reparaturweg und technische Ausfallzeit nachvollziehbar zu dokumentieren.

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Kfz Gutachter Christian Voye

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