Definition: Wiederbeschaffungswert

Der Wiederbeschaffungswert bezeichnet den Betrag, der am Tag des Schadenereignisses erforderlich ist, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Maßgeblich sind dabei Alter, Laufleistung, Ausstattung, Pflegezustand, Vorschäden, Hauptuntersuchung, regionale Marktlage und die tatsächliche Verfügbarkeit vergleichbarer Fahrzeuge. In der Kfz Schadenbewertung ist der Wiederbeschaffungswert besonders wichtig, wenn geprüft wird, ob eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll ist oder ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt. Er ist vom Restwert zu unterscheiden, denn der Restwert beschreibt den Wert des beschädigten Fahrzeugs nach dem Unfall, während der Wiederbeschaffungswert den Wert eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs vor dem Schadenereignis abbildet.

Mehr zum Thema: Unfallgutachten oder wirtschaftlicher Totalschaden

Kfz Gutachter Christian Voye

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